Vom Wünschen und Erwünschtsein

Droht die Schwangerschaft zu einer Glücksbestellung mit
neun Monaten Lieferzeit zu werden?

Statistisch betrachtet werden Paare mit konkretem Kinderwunsch in der Bundesrepublik immer älter. Die Zahl der Risikoschwangerschaften und künstlichen Befruchtungen steigt stetig. Das muss jedoch kein Grund zur Sorge sein, schließlich versprechen Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik die Aussicht auf ein gesundes Kind – sofern man bereit ist, ein krankes oder behindertes gar nicht erst auszutragen.

Von Vera Kühnemann

Das Bild der jungen, zufriedenen Mutter rückt durch die gestiegenen Anforderungen an die moderne Frau von heute in den Hintergrund. Mutterschaft und Karriere scheinen schwer miteinander vereinbar zu sein. Die Geburtenrate stagniert auf niedrigem Niveau und der Kinderwunsch wird vertagt. Das verwundert wenig. Prestigeträchtige Führungspositionen werden meist mit männlichen Bewerbern besetzt. Firmeneigene Kinderbetreuungsstätten sind Mangelware. Noch immer gilt eine Frau im gebärfähigen Alter als kostenintensiver Risikofaktor. Dabei gibt es viele hochqualifizierte weibliche Arbeitskräfte, die zweifelsohne gebraucht werden. Unbefriedigende Minderentlohnung bei vergleichbarer Leistung sowie ein immer weiter in die Zukunft verdrängter Kinderwunsch sind die Folgen. Doch irgendwann wird der Kinderwunsch konkret. Jetzt oder nie, denkt sich manche Frau Ende dreißig und stößt unter Umständen bald an ihre biologischen Grenzen. Schließlich sinkt mit zunehmendem Alter die natürliche Fruchtbarkeit, die Wahrscheinlichkeit ein Kind mit einer chromosomalen Abweichung oder Erbkrankheit zu gebären hingegen steigt.

Pränataldiagnostik – der Arzt muss informieren

Wird eine Frau über 35 schwanger, handelt es sich um eine Risikoschwangerschaft. Der behandelnde Gynäkologe steht dann in der Pflicht, über pränatale Diagnoseverfahren zu informieren. Hierin sehen die meisten Schwangeren, so Frau Rita Klügel von der Schwangerschaftsberatungsstelle Donum Vitae, schlicht die Möglichkeit, Gewissheit zu erhalten, dass ihr Kind gesund sei. Wird stattdessen beispielsweise mittels Fruchtwasseruntersuchung, eine Behinderung oder Erbkrankheit diagnostiziert, bricht für die Betroffene eine Welt zusammen. Plötzlich sieht sie sich vor die Wahl gestellt, ob sie ihr Kind austragen soll oder nicht. Denn eine therapeutische Behandlung zur Genesung des Ungeborenen im Mutterleib ist meist unmöglich. In diese Entscheidungssituation kann eine Frau auch dann geraten, wenn sie auf eine künstliche Befruchtung mittels Reagenzglas zurückgreift. Auf diese Nachfrage haben auch die zahlreichen Kinderwunschkliniken reagiert.

Bei der Augsburger Kinderwunschpraxis kann man sich im Rahmen eines Abendvortrags zur künstlichen Befruchtung informieren.

Nebenwirkungen der Einnahme von Hormonpräparaten, sowie ethische Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit nicht genutztem Zellmaterial im Vorkernstadium werden dabei kaum gestreift. Worum es geht ist eine „erfolgreiche“ Schwangerschaft, die bestenfalls in der Geburt eines gesunden Kindes endet. Hier scheint die viel diskutierte Präimplantationsdiagnostik vielversprechend. Mittels dieses Verfahrens, das in Ausnahmefällen gemäß des § 3a des geänderten Embryonenschutzgesetzes bald legal sein wird, können insbesondere chromosomale Abweichung bereits vor dem Einsetzen der befruchteten Eizelle in den Mutterleib erkannt und diese vernichtet werden. Doch hat man hier, ebenso wie in der zuvor skizzierten Situation ein Recht darauf, Gesundheit zum Kriterium über Sein und Nichtsein zu erheben? Wie geht eine werdende Mutter damit um, dass ihr ersehntes Kind auch von anderen unerwünscht sein könnte?

Menschen mit Behinderung – unsichtbar?

Die Frau, bei deren Ungeborenem beispielsweise das Downsyndrom (Trisomie 21)  diagnostiziert wurde, wird sich fragen, was daraus für das Leben ihres Kindes und mit ihrem Kind folgt. Häufig beginnt hier das wilde Spekulieren. Schließlich sind Behinderte in der Gesellschaft schwach repräsentiert. Auch werden Schwangere, die in ihrem Umfeld Rat suchen, oft mit emotionaler Härte konfrontiert. Meist wird als Grund zum Schwangerschaftsabbruch der spätere Leidensdruck des Ungeborenen genannt. Dies mag bei Erbkrankheiten, die rasch zum Tod führen, möglicherweise nachvollziehbar sein. Im vorliegenden Fall muss jedoch zwischen Krankheit und Behinderung unterschieden werden. Ein Kind mit Trisomie 21 ist nicht krank, sondern weist eine genetische Besonderheit auf. Die meisten führen ein überwiegend selbstständiges Leben ohne chronischen Schmerz. Behinderte Menschen müssen also wahrgenommen werden. Nicht mit mitleidigem Blick sondern auf Augenhöhe und mit Respekt. Schwangere Frauen, die sich dazu gedrängt fühlen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, brauchen Beispiele, die ihnen aufzeigen, wie das Leben mit einem behinderten Kind gelingen kann. So nimmt sich beispielsweise der Augsburger Verein einsMehr nicht nur den Fragen (werdender) Eltern eines Kindes mit Downsyndrom an, sondern setzt sich für mehr gesellschaftliche Inklusion und Wahrnehmung ein.

Niemand ist perfekt – Niemand ist ein Ding

Diese Aufforderung zum Hinsehen besitzt ungeheure Bedeutung, da sie einem Fehler entgegenwirkt. Nämlich dem, das gesellschaftlich und medial gezeichnete Bild vom erstrebenswerten Menschsein mit dem wirklichen zu verwechseln. Der Regisseur vermag es wohl die Rolle des gesunden Menschen, der nicht altert, zu schreiben. Der Mensch jedoch, kann sich nicht frei machen von Krankheit und Tod. Angenommen, dass doch, darf er dieses Streben nicht auf schützenswertes Leben, das sich nicht mitteilen kann, übertragen. Stattdessen sollte er anfangen sich selbst zu heilen – zu heilen von der Idee des gänzlich selbstbestimmten Lebens.

 

Schreibe einen Kommentar