Seit dem 1. Januar 2005 gibt es in Augsburg die Zweitwohnungssteuer
Die meisten Studenten mit Nebenwohnsitz in Augsburg haben den Brief von der Stadt im November 2004 bekommen. Sinngemäß stand in diesem Schreiben, dass ab dem 1. Januar 2005 jeder, der in Augsburg eine Nebenwohnung hat, eine Summe von zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete als Zweitwohnungssteuer zahlen muss.
Von Philipp Albers
Die Stadt Augsburg begründet die Erhebung der Steuer so: Da sie weniger Einkommensteueranteile und staatliche Finanzausgleichleistungen für Zweitwohnungsinhaber erhält, sind diese unzureichend an der Finanzierung der städtischen Infrastruktur beteiligt. Im Klartext: Wer die Leistungen einer Stadt in Anspruch nimmt, soll entweder dort seinen Hauptwohnsitz haben, oder einen eigenen Beitrag in Form der Zweitwohnungssteuer leisten. Von den über 20.000 letztes Jahr gemeldeten Nebenwohnungen erwartet die Stadt, dass 2.500 die Steuer entrichten werden und rechnet sich 435.000 Euro Mehreinnahmen aus. Das klingt wenig, doch der größere Teil kommt aus den Ummeldungen zum Hauptwohnsitz: Hier verdient Augsburg hauptsächlich über den staatlichen Finanzausgleich und Einkommensteueranteile etwa 3,7 Millionen Euro. Wer sich ummeldet, um einer Zweitwohnungssteuer zu entgehen, tut der Stadt einen Gefallen: Statt 174 Euro kalkulierter Zweitwohnungssteuer fließen durchschnittlich etwa 570 Euro pro Hauptwohnungsinhaber in die Stadtkasse.
Bisher geht der erwartete Meldeansturm aber gemächlich vonstatten. Bis Ende März gab es 3320 Ummeldungen und 6250 Abmeldungen. “Die meisten werden wohl reagieren, wenn sie das Anschreiben mit der Aufforderung zu einer Steuererklärung erhalten”, sagt Erna Sohr aus dem Kämmerei- und Steueramt Augsburg. Dann ist es prinzipiell noch möglich, sich rückwirkend zum 31. Dezember 2004 umzumelden und somit zu verhindern, für den abgelaufenen Zeitraum 2005 zahlen zu müssen. Von einem Bußgeld für die späte Einsicht wird wohl abgesehen. Wer sich nicht ummeldet, die Steuer aber nicht aufbringen kann, kann einen Stundungsantrag stellen. Wird diesem stattgegeben, ist die Steuer erst nach dem Studium fällig.
In Niedersachsen hat derweil eine Studentin Recht bekommen, die vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen die dortige Zweitwohnungssteuer klagte. Im Urteil vom 16. Februar 2005 heißt es, wer bei seinen Eltern keine eigene abgeschlossene Wohnung hat, kann auch keine “Zweitwohnung” in seinem Studienort haben. Das Gericht argumentiert außerdem, dass bei der Mehrzahl der Studenten das Halten einer Wohnung am Standort der Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei. Oder, wie es der Vizepräsident des Gerichts, Wolfgang Siebert, formuliert: “Im Prinzip wird die Studentin wie der reiche Knilch mit seinen zwei Häusern behandelt.” Die Stadt Lüneburg, die seit Juli 2002 Zweitwohnungssteuern erhebt, hat Berufung eingelegt.
Im Kämmerei- und Steueramt in Augsburg wird dem Urteil nicht allzu viel Bedeutung beigemessen. “Es handelt sich hier um ein niederinstanzliches Urteil”, sagt Sohr. Wenn sich jemand auf die Lüneburger Entscheidung berufe, werde das nicht als Befreiungsgrund gelten. Das glaubt auch Hennig von Alten, Präsident des Verwaltungsgericht Lüneburg: “Das muss sich jetzt erst durch die Instanzen kämpfen. Bevor das Bundesverwaltungsgericht das nicht entschieden hat, werden die Städte die Zweitwohnungssteuer auch für Studenten durchziehen.”