Euphorie verflogen

Flug verspätet, Anschluss verpasst, Koffer weg – Bald beginnen die Semesterferien, aber schon der Weg in den Urlaub kann diesen gründlich vermiesen. Wer in solchen Fällen seine Rechte nicht kennt, erlebt mitunter ein böses Erwachen – und tut den Airlines einen Gefallen.

Von Markus Kotowski

Fünf Koffer, drei Freunde, ein Ziel: Einmal quer durch die USA. Ein anspruchsvoller Plan, der schon am Münchner Flughafen zu platzen scheint. „Ihr Flug nach Paris wurde wegen technischer Probleme gecancelt. Wir haben Sie auf einen anderen Flug umgebucht.“ Der ist wie üblich zu spät und dank der Passagiere des gestrichenen Fluges randvoll. An Bord schallt uns ein freudiges „Hallo“ aus den Lautsprechern entgegen. Man bedauere, heute keinerlei Speisen anbieten zu können, aber für Catering war wegen der Verspätung leider keine Zeit.

In Paris wird es nicht besser. Charles des Gaulles ist ein Flughafen, in dem man von Gate 2D zu Gate 2E 45 Minuten braucht. Ein betongewordener Alptraum.

Irgendwie schaffen wir es trotzdem, den Anschlussflug in Richtung Chicago zu bekommen. Zumindest teilweise, denn unser Gepäck fliegt nicht mit. Es verschwindet für drei Tage im Nirwana von Frankreichs größtem Schandfleck, letztendlich tauchen nur Bruchstücke davon wieder auf. Immerhin, so sagt man uns, bekämen wir „sämtliche Unkosten ersetzt“. Drei Wochen später fragen wir schriftlich nach. Die Antwort kommt mit einem formschönen Serienbrief. Man bedauere es sehr, für Schäden nicht aufkommen zu können. Man hoffe, dass unsere zukünftigen Flüge mit Air France wieder zu unserer vollsten Zufriedenheit verlaufen. Und übrigens: Es gäbe da noch dieses attraktive Meilenprogramm.

Verspätungen sind vorprogrammiert

Ein Einzelfall? Keineswegs. Der europäischen Luftverkehrskontrollbehörde Eurocontrol zufolge sind fast die Hälfte aller Flüge in Europa mittlerweile unpünktlich. So kamen im Jahr 2010 knapp 45 Prozent aller Flüge mit Verspätung am Zielort an. Beim Gepäck sieht die Lage ähnlich aus. Nach einer Studie des Verbandes Europäischer Fluggesellschaften erreichten im Jahr 2008 allein in Europa mehr als 6,4 Millionen Koffer ihr Ziel zu spät oder gar nicht. Dazu tragen maßgeblich überlastete Drehkreuze wie Paris Charles des Gaulles und London Heathrow bei. Auch manche Airline scheint mit der Gepäckabwicklung überfordert zu sein: So stellte British Airways 2007 den zweifelhaften Rekord von 27 verlorenen Gepäckstücken pro 1000 beförderten Passagieren auf. Für jeden einzelnen Flug eines Airbus A380 bedeutet das umgerechnet, dass im Schnitt 14 Passagiere am Ende ohne Gepäck dastehen.

Recht haben heißt nicht Recht bekommen

Mit der Verordnung 261 hat die EU 2005 die Rechte der Fluggäste bei großen Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen gestärkt. Ihnen stehen, je nach Dauer des Fluges, Entschädigungen und Ersatzleistungen zu. Innerhalb Europas können dies bis zu 600 Euro sein. Ist etwa ein Flug über eine Strecke von mindestens 1500 Kilometern mehr als drei Stunden zu spät, so haben die Kunden während dieser Zeit Anspruch auf Verpflegung sowie gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Zusätzlich steht ihnen pauschal eine Ausgleichszahlung von 400 Euro zu.

Doch es gibt Schlupflöcher für die Fluggesellschaften. Im Falle von „außergewöhnlichen Umständen“ sind sie von Entschädigungszahlungen befreit. Nach Ansicht der Airlines zählen dazu auch „technische Defekte“, die der Kunde in der Regel nicht nachprüfen kann. Ende 2008 stellte daher der Europäische Gerichtshof fest, dass technische Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, gerade keine „außergewöhnlichen Umstände“ darstellen. Nichtsdestotrotz versuchen auch heute noch einige Airlines sich genau damit vor Entschädigungen zu drücken.

Koffer auf Abwegen

Ein weiteres häufiges Ärgernis – beschädigtes, verlorenes oder verspätetes Gepäck – wird von der EU-Richtlinie gar nicht erfasst. Hier findet die weltweit gültige Montrealer Konvention Anwendung. Sie begrenzt die maximale Haftung für aufgegebenes Gepäck auf ca. 1500 Euro. Die Airlines verlangen darüber hinaus, dass der Schaden binnen 21 Tagen schriftlich geltend gemacht wird und Nachweise für den Gepäckinhalt geliefert werden – wie etwa Kaufbelege oder Rechnungen.

Verliert die Airline also zum Beispiel einen Koffer, in dem sich ein 3000 Euro teurer Laptop befindet, erhält der Reisende im besten Fall lediglich eine Entschädigung von 1500 Euro. Verpasst er es, die Fluggesellschaft innerhalb von drei Wochen schriftlich zu benachrichtigen oder kann nicht beweisen, einen Laptop eingepackt zu haben, geht er mitunter sogar leer aus.

Diese bedenkliche Rechtslage wird dadurch weiter verschärft, dass Airlines die Reisenden in der Regel über all das gar nicht erst informieren. Wer sich also schon immer gefragt hat, wie komplette Koffer verschwinden, während mittlerweile jedes Postpaket lückenlos nachverfolgt werden kann, hier ist die Antwort: Für die Fluggesellschaften ist es günstiger, die für sie vorteilhafte rechtliche Lage auszunutzen, anstatt in seit langem verfügbare Nachverfolgungssysteme zu investieren.

Klagen statt beklagen

Wer von großen Verspätungen oder ähnlichen Ärgernissen betroffen ist, sollte sich daher unbedingt zeitnah an die verantwortliche Airline wenden. Werden Kompensationszahlungen verweigert, etwa mit der Begründung der „technischen Defekte“, muss das noch nicht gleich den Gang vor Gericht bedeuten. Schon ein Anwaltsbrief kann Wunder bewirken. Mittlerweile gibt es Firmen, wie EUclaim und flightright, die sich auf die Durchsetzung von Passagierrechten spezialisiert haben. Diese übernehmen das finanzielle Risiko einer Klage und bekommen dafür im Erfolgsfall zwischen 25 und 27 Prozent der Entschädigungszahlung.

Eine Übersicht zur EU Regulation mit Schadensersatzhöhen, sowie interessante Links zum Thema findet ihr ebenfalls hier auf der presstige-Webseite.

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