Interview zum BaföG-Betrug mit Thomas Goppel

Thomas Goppel (geb. 1947), bayerischer Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Gespräch mit press|tige

Von Michael Sentef

Thomas Goppel (geb. 1947), bayerischer Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Gespräch mit press|tige

press |tige: Herr Staatsminister, warum wird die Strafverfolgung sogenannter BAföG-Betrüger in den verschiedenen Bundesländern so unterschiedlich gehand-habt?

Die strafrechtliche Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Diese arbeiten unabhängig. Für die Verwaltungsbehörden stellt sich die Frage, ob sie der Staatsanwaltschaft diese Prüfung ermöglicht, indem sie ihr die Vorgänge, in de-nen BAföG zu Unrecht bezogen wurde, zur Kenntnis gibt. Hier ist aus Sicht des Frei-staats Bayern – nur für diesen kann ich hier sprechen – die Rechtslage klar: Die Ver-waltungsbehörden sind nach § 41 „Ordnungswidrigkeitengesetz“ verpflichtet, jeden Sachverhalt der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, wenn ihm ein Anfangsverdacht zu entnehmen ist, wenn also unter Umständen eine Straftat vorliegt. Die Verwaltungs-behörden haben keinen Entscheidungsspielraum. Ein solcher Anfangsverdacht war bei den Fällen zu Unrecht bezogener BAföG-Leistungen regelmäßig gegeben. Die Gerichte haben inzwischen viele dieser Fälle strafrechtlich als Betrug eingeordnet.

press |tige: An wen gehen das Bußgeld und die Rückzahlung? Inwieweit profitiert das Land Bayern von einer derart gründlichen Verfolgung von BAföG-Betrügern? Wieviel Geld kam dadurch bisher in die Staatskasse?

An Einnahmen aus Bußgeldern ist der Freistaat Bayern nicht beteiligt. Sie fließen an die Kreisverwaltungsbehörden, also an die Landratsämter oder kreisfreien Städte. Soweit BAföG-Leistungen selbst zurückgezahlt werden, fließen 65% an den Bund, 35% an den Freistaat Bayern. Wie hoch die Rückzahlungen insgesamt sein werden, steht noch nicht fest, weil die Prüfung der Rückforderungen noch läuft. Derzeit liegen sie bereits im zweistelligen Millionenbereich.

press |tige: Wäre nicht Prävention besser als hartes Durchgreifen? Konkret: Vereinfachung der Anträge, kompetente Unterstützung beim Ausfüllen – und deutliche Hinweise, wie man sich über die eigene finanzielle Situation informieren kann, wenn die Oma aus Bosnien heimlich ein Sparkonto angelegt hat?

Das von ihnen behauptete „harte Durchgreifen“ gibt es nicht. Denn es unterstellt, es läge im freien staatlichen Ermessen, ob eine strafrechtliche Prüfung stattfindet. Dem ist gerade nicht so. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten unabhängig – auch unabhängig davon, ob sie nur einen oder eine Vielzahl von Fällen zu prüfen haben. Wer sich an den Staat wendet mit dem Hinweis, dass seine Geldanlagen eine bestimmte steuerliche Behandlung verdienen, und gleichzeitig an den Staat herantritt mit dem Hinweis, er sei so bedürftig, dass er die Unterstützung der Allgemeinheit in Form von Sozialleistungen benötigt, dem wird der Staat doch mit Nachfrage begeg-nen dürfen.

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