Der digitale Nachlass

Wenn Verstorbene in der digitalen Welt weiterleben

Facebook erhält zunehmend einen wichtigeren Stellenwert im Leben der Menschen. Kaum jemand macht sich jedoch heute schon Gedanken darüber, was morgen mit dem Profil passieren wird, wenn er nicht mehr im realen Leben existiert. Welche Möglichkeiten gibt es denn überhaupt, mit digitalem Erbe umzugehen?

Von Anja Zimmerer

 

Laut der aktuellen ARD/ZDF-Onlinestudie bewegen sich Digital Natives, junge Leute im Alter von 14 bis 29 Jahren, durchschnittlich über zwei Stunden täglich im Internet. Inzwischen sind über 70 Prozent der über 14-jährigen Deutschen online. Fast genauso viele von ihnen nutzen gelegentlich soziale Netzwerke und Communities. Im Durchschnitt sterben hierzulande etwa 100 Menschen wöchentlich in dieser Altersgruppe – viele von ihnen lassen den Hinterbliebenen ihr digitales Erbe zurück. Aber sind wir doch mal ehrlich: Wer macht sich bei der Registrierung in einem sozialen Netzwerk schon Gedanken darüber, was passiert, wenn er stirbt? So gesehen fehlt also bei der Anmeldung die Frage: Was soll mit deinem Facebook-Profil im Todesfall passieren? Während einige Hinterbliebene die digitalen Daten von ihren Liebsten erhalten wollen und sich so mit ihnen verbunden fühlen, versuchen andere wiederum mit Nachdruck, die virtuellen Spuren der verstorbenen Angehörigen aus der Welt des Internets ins Jenseits zu befördern. Es ist mit Sicherheit nicht einfach, durch eine automatische Erinnerung innerhalb des sozialen Netzwerks auf den Geburtstag des Verstorbenen aufmerksam gemacht zu werden.

 

„Teilt eure Erinnerungen mit den anderen!“

 

Sie hat sich dafür entschieden, das virtuelle Leben ihres Sohnes fortzuführen: Tanja ist seit einigen Monaten als Digital Immigrant im blauen Netzwerk unterwegs – der Tod ihres Sohnes im vergangenen Jahr machte sie zu einem Facebook-Mitglied. Für Tanja war es ein Schritt in eine Welt, die sie im Vorfeld noch nicht kannte. Thomas starb am 4. September vergangenen Jahres kurz vor seinem 20. Geburtstag durch einen Autounfall in Augsburg. Auch Thomas war bei Facebook registriert – und ist es immer noch. Tanja kümmert sich heute um das Profil ihres Sohnes, sie kannte sein Passwort. Eine Freundin von Thomas richtete die Fanseite „R.I.P. Thomas Voigt“ für ihn ein – die man liken kann. „Die Seite hilft mir, meine Trauer zu verarbeiten. Es ist einfach schön zu wissen, dass auch andere noch an ihn denken und ihn vermissen. Das hält ihn ein Stück weit am Leben für mich“, berichtet seine Mutter. Das zeigen auch die Worte auf Thomas‘ Seite: „Haltet ihn in Erinnerung, so wie ihr ihn kanntet…und teilt eure Erinnerungen mit den anderen!“ Je nach Gefühlslage loggt sich Tanja in das soziale Netzwerk ein und besucht die Seite ihres Sohnes. „Thomas war gerne online unterwegs und kommunizierte dort viel mit seinen Freunden. Wenn ich auch online bin, habe ich das Gefühl ihm näher zu sein und kann meine Trauer zulassen“, erklärt Tanja. Manchmal, wenn sie abends nach Hause kommt, taucht sie in die virtuelle Welt ihres Sohnes ein und verarbeitet so die Trauer um ihn.

 

Facebook – der allmächtige Gott

 

Doch viele Angehörige von Verstorbenen wollen auch, dass im Internet nichts mehr an den Verstorbenen erinnert und dass das digitale Leben ausgelöscht wird. Facebook bietet ein speziell auf Todesfälle ausgelegtes Formular. Dies ermöglicht den Hinterbliebenen, die Person als verstorben zu melden und das Profil auf „Gedenkzustand“ versetzen zu lassen. Im Formular heißt es dazu, dass die Privatsphäre für das Konto so eingestellt werde, dass nur bestätigte Kontakte das Profil sehen könnten und mithilfe der Suchfunktion fänden. Die Pinnwand bleibe bestehen, sodass Freunde und Familie sie als eine Art Kondolenzbuch nutzen können. Wer das Profil des Verstorbenen nicht erhalten möchte und die Zugangsdaten des Accounts besitzt, kann das Profil auch löschen. Ist das Passwort nicht vorhanden, so müssen die Angehörigen mit den Betreibern des sozialen Netzwerks in Kontakt treten und die Entfernung des Profils beantragen. Dazu muss beispielsweise die Sterbeurkunde des Verstorbenen vorgewiesen werden. Das Profil löschen oder nicht – welcher Weg der Richtige ist und letztlich eingeschlagen wird, entscheiden allein die Hinterbliebenen. Oder?

 

Das Geschäft mit dem Tod

Nicht unbedingt: Eine schwedische Firma bietet mit myWebwill Hilfe für die Verwaltung von Internet-Profilen an. Bereits zu Lebzeiten kann sich jeder anmelden. Eine Art Internet-Testament klärt dann, an welche Person die Passwörter beim Todesfall versendet werden sollen. Kunden erlauben dem Dienst auch, ihre Profile von Netzwerken zu löschen oder in Erinnerungsseiten zu versetzen. Natürlich wird damit auch Geld gemacht: Wer myWebwill bucht, muss zu Beginn 125 Euro bezahlen, danach einen Jahresbeitrag von 20 Euro bis ans Lebensende. Der Dienst ist vorerst nur in Schweden online, eine englische Version folgt in Kürze. Ein anderer Nachlass-Verwalter, Deathswitch.com, wirbt mit folgendem Werbeslogan: „Sterben Sie nicht mit Geheimnissen, die keine mehr sein sollten.“ Sicherlich gewinnen solche Dienste durch die zunehmende Relevanz von sozialen Netzwerken an Bedeutung. Egal ob mittels eines professionellen Onlineanbieters oder nur im Gespräch mit der Familie – jeder sollte rechtzeitig für sich entscheiden, was mit seinem digitalen Erbe eines Tages passieren soll. Dies ist sicher auch im Sinne der Hinterbliebenen. Besser heute, als morgen.

Schreibe einen Kommentar